Sicherheit von Windkraftanlagen |
Für die Belästigungswirkung durch Schattenwurf ist dessen zeitliche Einwirkdauer an betreffenden
Immissionsorten massgebend. Diese ist an schutzwürdigen Wohn- und Arbeitsbereichen
deshalb sicher zu begrenzen. Als Grenzwert wird in Deutschland eine maximal mögliche Einwirkdauer
von 30 Stunden/Jahr und 30 Minuten/Tag gefordert. Die maximal mögliche Einwirkdauer
versteht sich unter der Annahme, dass die Sonne an allen Tagen des Jahres scheint (fortwährend
wolkenfreier Himmel) und die Windenergieanlage kontinuierlich in Betrieb ist, wobei die Rotorkreisfläche
stets senkrecht zur Einfallsrichtung der direkten Sonnenstrahlung steht. In der Realität
sind diese Bedingungen nur während ca. 25 % der Tageszeit gegeben, sodass eine maximal
mögliche Einwirkdauer von 30 Stunden/Jahr einer realen Einwirkdauer von ca. 8 Stunden/pro
Jahr entspricht. (Punkt 7.3.2) |