IG Pro Heitersberg
Sicherheit von Windkraftanlagen
Für die Belästigungswirkung durch Schattenwurf ist dessen zeitliche Einwirkdauer an betreffenden Immissionsorten massgebend. Diese ist an schutzwürdigen Wohn- und Arbeitsbereichen deshalb sicher zu begrenzen. Als Grenzwert wird in Deutschland eine maximal mögliche Einwirkdauer von 30 Stunden/Jahr und 30 Minuten/Tag gefordert. Die maximal mögliche Einwirkdauer versteht sich unter der Annahme, dass die Sonne an allen Tagen des Jahres scheint (fortwährend wolkenfreier Himmel) und die Windenergieanlage kontinuierlich in Betrieb ist, wobei die Rotorkreisfläche stets senkrecht zur Einfallsrichtung der direkten Sonnenstrahlung steht. In der Realität sind diese Bedingungen nur während ca. 25 % der Tageszeit gegeben, sodass eine maximal mögliche Einwirkdauer von 30 Stunden/Jahr einer realen Einwirkdauer von ca. 8 Stunden/pro Jahr entspricht. (Punkt 7.3.2)

Landesgericht Düsseldorf Bewertung von Schattenwurf in der Deutschen Rechtssprechung

Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen Seite 46 Schattenwurf einer 2 MW Anlage

Film 1  

Film 2  

Tool für Berechnung Sonnenverlauf Der Sonnenverlauf ist an jedem Standort auf der Erdkugel leicht anders. Hier das Tool zum berechnen der lokalen Sonnenaufgänge - und Verläufe.
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