IG Pro Heitersberg
I. Name, Sitz, Dauer Art 1
Unter dem Namen "Interessengemeinschaft Pro Heitersberg (IG Pro Heitersberg)" besteht ein Verein gemäss ZGB Art. 60 ff.
  Art 2
Der Sitz des Vereins ist Remetschwil AG
  Art 3
Die Dauer des Vereins ist nicht beschränkt.

II. Zweck Art 1
Die IG Pro Heitersberg verhindert den Bau und den Betrieb einer Windkraftanlage oder eines Windparks auf dem Hügelzug des Heitersbergs und Hasenbergs. Sie zeigt die besseren Alternativen zu Produktion von erneuerbarer Energie auf und klärt die Bevölkerung über die anstehenden Probleme in diesem Zusammenhang auf. Sie verpflichtet sich zu grösstmöglicher Objektivität.
  Art 2
Sie arbeitet mit anderen Organisationen zusammen.
  Art 3
Sie ist parteipolitisch und konfessionell neutral.
  Art 4
Die IG Pro Heitersberg verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn.

III. Organisation Art 1
Die Organe der IG Pro Heitersberg sind die Generalversammlung und der Vorstand.
  Art 2
Die Generalversammlung ist das oberste Organ der IG Pro Heitersberg und findet mindestens einmal im Jahr statt. Die Mitglieder werden vom Vorstand zwei Wochen vor der Versammlung eingeladen.
  Art 3
Jedes Mitglied hat eine Stimme an der Generalversammlung.
  Art 4
Die Generalversammlung beschliesst nur über traktandierte Geschäfte. Anträge und Wahlvorschläge können bis 10 Tage vor der Generalversammlung schriftlich eingereicht werden. Es gilt der Poststempel oder bei direkter Übergabe der Zeitpunkt der persönlichen Annahme durch ein Mitglied des Vorstandes.
  Art 5
Die Generalversammlung ist zuständig für die Wahl des Vorstandes und des Präsidenten/der Präsidentin.
  Art 6
Der Vorstand konstituiert sich selbst. Er kann Aufgaben (mit Rechten und Pflichten) an Einzelpersonen oder Arbeitsgruppen übertragen.

IV. Mitgliedschaft Art 1
Mitglieder der IG Pro Heitersberg sind: Einzelmitglieder und Vereinigungen sowie Körperschaften, welche die Ziele und den Zweck der IG Pro Heitersberg unterstützen.
  Art 2
Der Vorstand beschliesst über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern.
   
   
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